Ihre berufliche Weiterbildung bei der Mundwerker GmbH kann bis zu 100% gefördert werden. Bei bestehender oder drohender
Arbeitslosigkeit haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zu erhalten. Berufstätige hingegen profitieren von dem
Qualifizierungschancengesetz. Im Folgenden informieren wir Sie ausführlich über die vielseitigen Fördermöglichkeiten, die Ihnen offenstehen.
Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III (AZAV): Viele Weiterbildungen und Umschulungen bei
der Mundwerker GmbH sind gemäß AZAV zertifiziert. Sofern Sie also die notwendigen Voraussetzungen
erfüllen, kann Ihre Weiterbildung oder Umschulung durch einen Bildungsgutschein bis zu 100% gefördert werden.
Diese Aufgabe übernehmen:
- Bundesagentur für Arbeit (SGB III)
- Jobcenter (SGB II)
- Rentenversicherungsträger
Bei vielen Weiterbildungen ist unter denselben Voraussetzungen aber auch eine Förderung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) möglich.